Voraussetzungen

Nur auf einem gesunden Fundament kann eine dauerhafte Versorgung aufgebaut werden!

Dann erst kann mit einer – wie wir Zahnärzte es nennen – Sanierung der Zähne begonnen werden. Unbrauchbare und störende Amalgamfüllungen sollten mit speziellen Schutzmaßnahmen entfernt werden.

Übrigens ist der Quecksilberdampf

Der bei der Entfernung von Amalgamfüllungen freigesetzt wird, ungleich giftiger wie die Amalgampartikel. Der Quecksilberdampf wird z.B. durch den sog. »Kofferdam« nicht aufgehalten. Das im Mund abgesaugte Amalgam wird über ein technisch sehr aufwendiges Gerät – dem sog. »Amalgamabscheider« – entsorgt, da es als SONDERMÜLL eingestuft ist und damit nicht in den Abwasserkreislauf der Stadt gelangen darf.

Es gibt einige alternative Füllungs-Materialien zum AMALGAM. Diese müssen zum Teil im zahntechnischen Labor mit großer technischer Genauigkeit und hohem Aufwand hergestellt werden.

Unverträglichkeitsrisiken können und sollten vorher durch einen Materialtest abgeklärt werden. Die unterschiedlichen ganzheitlichen Testverfahren sind auf den anderen Seiten dieser Homepage näher erklärt. Es gibt aber auch medizinische Laboruntersuchungen, die eine eventuell bestehende Allergie bzw. eine Unverträglichkeitsreaktion gegen ein Material herausfinden können.

Die Versorgung mit der Gold- oder Keramiktechnik

Stellt eine qualitativ sehr hochwertige Versorgung dar. Auf individuellen Wunsch kann im Vorfeld eine individuelle Verträglichkeit überprüft werden:

  • Die Übergänge zum gesunden Zahn sind absolut dicht und glatt.
  • Die Bereiche zwischen den Zähnen sind glasglatt poliert und können somit gut gereinigt werden. Dies schützt auch die Nachbarzähne vor neuer Karies.
  • Hohe Stabilität und Funktionstüchtigkeit der Versorgung.
  • Gute Verträglichkeit, besonders bei Keramik und Gold.

Dies alles sind Voraussetzungen für eine lange Haltbarkeit der Versorgung im Mund. Deshalb lohnt sich auch der damit verbundene Aufwand, denn es ist eine Investition in mehr Lebensqualität, Kaukomfort und somit Gesundheit.